Befreiung der Grundbuchseintragung – Das Zeitfenster schließt sich

Beim Erwerb einer Eigentumswohnung zur Eigennutzung können aktuell die Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch entfallen. Diese staatliche Förderung ist jedoch befristet und endet mit Juni 2026. Wer davon profitieren möchte, sollte daher zeitnah handeln.

Seit Juli 2024 besteht eine vorübergehende Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentums- und Pfandrechten im Grundbuch. Voraussetzung dafür ist, dass der Kaufvertrag nach dem 31. März 2024 abgeschlossen wurde und die Immobilie als Hauptwohnsitz dient.

Die Befreiung gilt für Anträge, die spätestens bis zum 30. Juni 2026 beim Grundbuchsgericht eingereicht werden. Sie bezieht sich auf Immobilien mit einer Bemessungsgrundlage von bis zu 500.000 Euro.

Wenn Sie sich derzeit mit dem Thema Eigentum befassen oder einen Kauf in Erwägung ziehen, empfiehlt es sich, diesen zeitlichen Rahmen in Ihre Planung einzubeziehen.

Wir beraten Sie gerne persönlich und informieren Sie über passende Möglichkeiten.

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