











Klein, fein & voller Möglichkeiten – 2 ZiWo in Feldkirch
Preis auf Anfrage
150000
€
Zum Verkauf steht eine 2-Zimmer-Wohnung mit ca. 53 m² Wohnfläche in attraktiver Lage nahe der Innenstadt von Feldkirch. Die Wohnung befindet sich in einer Kleinwohnanlage aus dem Jahr 1978 in einem ruhigen sowie naturnahem Wohngebiet.
Die Raumaufteilung überzeugt durch einen großzügigen Eingangsbereich, ein separates WC sowie ein Badezimmer mit Badewanne, Waschbecken und Waschmaschinenanschluss. Ein praktischer Abstellraum bietet zusätzlichen Stauraum. Das Schlafzimmer verfügt über einen direkten Zugang zum ca. 10 m² großen Südbalkon. Auch die offene, nach Süden ausgerichtete Wohnküche bietet Zugang zum Balkon und sorgt für ein helles Wohnambiente.
Die Wohnung bietet viel Potenzial zur individuellen Gestaltung und ist ideal für Käufer, die ihre eigenen Wohnideen verwirklichen möchten. Ein Tiefgaragenplatz sowie ein Kellerabteil sind der Wohnung zugeordnet. Allgemeine Außenstellplätze stehen ebenfalls zur Verfügung.
Die Lage punktet durch ihre Nähe zur Innenstadt von Feldkirch sowie die ausgezeichnete Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel. Auch die unmittelbare Nähe zur Schweiz und zu Liechtenstein macht diese Immobilie besonders attraktiv.
Eine ideale Wohnung für Eigennutzer oder als Investitionsobjekt!
3,5% Grunderwerbsteuer
1,1% Grundbucheintragung
3,0% Vermittlungsprovision zzgl. 20 % MwSt.
Vertragserrichtungskosten
Barauslagen
*) Der angegebene Preis ist ein Richtpreis, der in etwa dem möglichen zukünftigen Kaufpreis entsprechen kann. Da der Preis vom Interessenten mit einem dafür ausgestellten Anbot definiert wird, kann er abhängig von der jeweiligen Nachfrage, auch über dem Richtpreis zu liegen kommen. Die Zustimmung erfolgt ausschließlich vom Abgeber durch Gegenzeichnung des gestellten Anbotes!
Die Angaben beziehen sich auf die Auskünfte des Eigentümers. Dieses Angebot ist freibleibend, Irrtum und Zwischenverkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten. Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Kaufvertrag. § 15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.
