Beschreibung
In sonniger Lage von Feldkirch Altenstadt, in einer Sackgasse gelegen, steht dieses freundliche Eigenheim zum Verkauf. Mit einer Grundfläche von großzügigen ca. 861 m² besticht die Liegenschaft durch ihre naturnahe und ruhige Lage.
Das dreigeschossige Gebäude erstreckt sich über eine Gesamtwohnfläche von ca. 162 m². Im Erdgeschoss erwartet Sie neben einer einladenden Küche mit Zugang zur ca. 15 m² großen Terrasse und dem Garten ein geräumiger Wohnbereich sowie zwei weitere Zimmer und ein Gäste-WC.
Über das Treppenhaus gelangen Sie ins Obergeschoss, wo Sie vier weitere Zimmer erwarten, zwei davon mit direktem Zugang zum ca. 6 m² großen Balkon. Ein Tageslichtbad komplettiert diese Etage, ausgestattet mit Badewanne, Dusche und Waschbecken.
Das Haus ist vollunterkellert und bietet somit neben Kellerräumlichkeiten zur Lagerung auch Platz für einen Technikraum, eine Waschküche und einen Werkraum.
Ein separates Nebengebäude beherbergt die Garage, die trockenes und geschütztes Parken ermöglicht. Zudem lädt hier eine gemütliche überdachte Terrasse zum Verweilen im Freien ein.
Der großzügige Gartenbereich bietet ausreichend Platz für Familienaktivitäten und gemütliche Sonnenstunden im Freien. Zusätzlich besteht aufgrund der Größe des Grundstücks die Möglichkeit, ein weiteres Gebäude zu errichten.
Einrichtungen des täglichen Bedarfs sowie Kindergarten und Volksschule liegen in der Nähe. Weiters liegt das Objekt nahe der Grenze FL / CH und ist somit für Grenzgänger bestens geeignet.
Dieses freundliche Eigenheim in Feldkirch-Altenstadt vereint Komfort, Ruhe und Entwicklungspotenzial in einer attraktiven Lage. Vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin und entdecken Sie Ihr neues Zuhause!
Feldkirch – Steter Wandel zum noch Besseren
Die Feldkircher Innenstadt zählt mit ihrer denkmalgeschützten Altstadt zu einem ganz besonderen Schmückstück in Vorarlberg. 1218 wurde die Stadt erstmals urkundlich erwähnt und hat damit schon 800 Jahre an ereignisreicher Geschichte durchlebt. Seit 1968 ist Feldkirch Diözesanstadt und Bischofsitz, seit 2007 mit der Gründung der Pädagogischen Hochschule auch Hochschulstadt. Feldkirch ist Kreativlabor und musikalisches Zentrum.
Feldkirch bietet aber auch vielseitige Möglichkeiten für Familien, für Kinder, für Singles und Jugendliche. Zahlreiche Vereine laden in verschiedensten sportlichen Bereichen zur attraktiven Freizeitgestaltung. Feldkirch besitzt bestens eingerichtete Schulen und Kinderbetreuungsstätten sowie modernste Gesundheitseinrichtungen. Das soziale Netz in Feldkirch zeichnet sich durch einen besonders hohen Qualitätsstandard aus, insbesondere was die Betreuung der älteren Mitbürger betrifft.
Quelle: https://www.feldkirch.at/
Weiters bietet Feldkirch eine Vielzahl an Freizeitaktivitäten; so finden Sie hier neben dem Waldbad samt Waldcamping, eine Minigolfanlage, mehrere Fußball- und Spielplätze, einen Skaterpark und unzählige Rad-, Lauf- und Wanderwege. Der bekannte Wildpark bietet Spannung, Spaß und Unterhaltung für die ganze Familie und ist ganzjährig täglich geöffnet. Der Eintritt ist hier kostenlos, aber nicht umsonst.
In der Innenstadt laden zahlreiche Gastronomen im Bereich Restaurant, Bar & Café zum gemütlichen Plausch ein. Shopper aber auch Genießer kommen hier auf Ihre Kosten; die Innenstadt bietet ein reichhaltiges Angebot an bekannten Markenstores sowie einzigartigen Boutiquen, welche immer wieder neues entdecken lassen.
Ein weiteres Highlight und allemal ein Besuch Wert: Die Schattenburg mit hauseigenem Museum, Minigolfplatz sowie Restaurant. Lassen Sie sich verzaubern von der historischen Burg und Ihrer Geschichte.
Nebenkosten
3,5% Grunderwerbsteuer
1,1% Grundbucheintragung
3,0% Vermittlungsprovision zzgl. 20 % MwSt.
Vertragserrichtungskosten
Barauslagen
Die Angaben beziehen sich auf die Auskünfte des Eigentümers. Dieses Angebot ist freibleibend, Irrtum und Zwischenverkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten. Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen. Dieses Exposê ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Kaufvertrag. § 15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.