Beschreibung
In sonniger Lage von Götzis steht dieses Raumwunder zum Verkauf. Die lichtdurchflutete Wohnung im 2. Obergeschoss verfügt über 3 Zimmer auf ca. 63 m². So finden Sie hier einen geräumigen Eingangsbereich, einen einladenden Wohnraum samt angrenzender Küche, einen Abstellraum, ein großzügiges Badezimmer ausgestattet mit Wanne, WC, Waschbecken, WM-Anschluss und Boiler sowie ein gemütliches Schlafzimmer und ein weiteres Zimmer. Der Balkon ist nach Süd-West ausgerichtet, vom Wohnbereich aus erreichbar und bietet einen beeindruckenden Weitblick.
Götzis selbst bietet ein reichhaltiges Angebot an Freizeit- und Sportaktivitäten, der beliebte Garnmarkt, welcher direkt um die Ecke liegt, bietet zudem kulinarische Erlebnisse. Einrichtungen des täglichen Bedarfs liegen im direkten Umfeld, ebenso erreichen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel direkt vor der Haustüre.
Die zentrale Lage ermöglicht Ihnen weiters beste Anbindung zur A14 sowie nach CH & FL. – somit für Grenzgänger bestens geeignet. Zur Wohnung gehört ein geräumiges Kellerabteil sowie zwei Tiefgaragenabstellplätze. Die gesamte Wohnanlage, inklusive Grünflächen, die der Allgemeinheit dienen, präsentieren sich in gepflegtem Zustand.
Nebenkosten
3,5% Grunderwerbsteuer
1,1% Grundbucheintragung
3,0% Vermittlungsprovision zzgl. 20 % MwSt.
Vertragserrichtungskosten
Barauslagen
*) Der angegebene Preis ist ein Richtpreis, der in etwa dem möglichen zukünftigen Kaufpreis entsprechen kann. Da der Preis vom Interessenten mit einem dafür ausgestellten Anbot definiert wird, kann er abhängig von der jeweiligen Nachfrage, auch über dem Richtpreis zu liegen kommen.
Die Zustimmung erfolgt ausschließlich vom Abgeber durch Gegenzeichnung des gestellten Anbotes!
Die Angaben beziehen sich auf die Auskünfte des Eigentümers. Dieses Angebot ist freibleibend, Irrtum und Zwischenverkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten. Alle Angaben nach bestem Wissen und
Gewissen. Dieses Exposê ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Kaufvertrag. § 15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.