Beschreibung
Mehrfamilienhaus mit zwei separaten Wohneinheiten in Lustenau zum Verkauf. Das charmante Objekt befindet sich in zentraler Lage von Lustenau mit bester Anbindung zur Autobahnauffahrt Dornbirn sowie in die Schweiz.
Das Erdgeschoss verfügt über eine freundliche 3 Zimmerwohnung mit ca. 63 m² Wohnfläche, ausgestattet mit Koch- und Wohnbereich, zwei Schlafzimmer sowie ein Badezimmer. Die Wohnung selbst wurde 2016 teils saniert und präsentiert sich seither in modernerer Ausführung. Von hier gelangen Sie ebenso in den ca. 21 m² großen Heiz- bzw. Technikraum mit Waschmaschinenanschluss. Auch haben Sie hier Zugang zum Garten- und Terrassenbereich welcher sich für gemütliche Stunden mit Familie & Freunden anbietet.
Über den allgemeinen Eingangsbereich gelangen Sie in das Obergeschoss, welches zu einer 4 Zimmerwohnung ausgebaut wurde, über ca. 88 m² verfügt, und ausreichend Platz für die ganze Familie bietet. Hier finden Sie einen Koch- Wohnbereich, 3 Schlafzimmer sowie ein Tageslichtbadezimmer, ein separates WC und eine Abstellkammer.
KFZ-Abstellplätze im Freien sind vor dem Haus ausreichend vorhanden. Sämtlich Einrichtungen des täglichen Bedarfs liegen in direktem Umfeld, ebenso wie die Anbindung zu den öffentlichen Verkehrsmittel.
Nebenkosten
3,5% Grunderwerbsteuer
1,1% Grundbucheintragung
3,0% Vermittlungsprovision zzgl. 20 % MwSt.
Vertragserrichtungskosten
Barauslagen
*) Der angegebene Preis ist ein Richtpreis, der in etwa dem möglichen zukünftigen Kaufpreis entsprechen kann. Da der Preis vom Interessenten mit einem dafür ausgestellten Anbot definiert wird, kann er abhängig von der jeweiligen Nachfrage, auch über dem Richtpreis zu liegen kommen.
Die Zustimmung erfolgt ausschließlich vom Abgeber durch Gegenzeichnung des gestellten Anbotes!
Die Angaben beziehen sich auf die Auskünfte des Eigentümers. Dieses Angebot ist freibleibend, Irrtum und Zwischenverkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten. Alle Angaben nach bestem Wissen und
Gewissen. Dieses Exposê ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Kaufvertrag. § 15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.