Immobilien Ratgeber

Bauen in Vorarlberg wird einfacher und günstiger

NEUE BAUTECHNIKVERORDNUNG AB 01. JANUAR 2017!

Die Vorarlberger Landesregierung hat eine neue Bautechnikverordnung beschlossen, die ab 1. Januar 2017 in Kraft treten wird. Dabei wird weitgehend auf die bautechnischen Richtlinien des Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) von 2015 verwiesen. Vorarlberg spezifische Abweichungen wurden extra geregelt. Sie sollen Vereinfachungen bringen und Kosten dämpfend wirken. Experten und Praktiker nahmen die Baurechtsverordnung Richtlinie unter die Lupe. Hinterfragt wurde, wie kann man “der OIB-Richtlinie die Zähne ziehen”, was kann man entschlacken, wie können Kosten gesenkt werden und welche Richtlinien entnimmt man der OIB.

Verordnung definiert Mindeststandards

Mehr als 50 Vereinfachungsvorschläge habe das Land schließlich eingebracht. Rund die Hälfte davon sei in die OIB-Richtlinie 2015 eingeflossen. Wichtige, darin nicht enthaltene Vorschläge habe man nun in der Bautechnikverordnung des Landes umgesetzt, berichtete der Landeschef im Anschluss an die Regierungssitzung. In dieser werden Mindeststandards, die beim Neu-, Zu- und Umbau eines Gebäudes sowie bei dessen Sanierung einzuhalten sind definiert. “In einer breiten Zusammenarbeit haben wir eine Verordnung zustande gebracht, die nicht nur Kosten dämpfend und deregulierend wirkt, sondern auch die Ansprüche hinsichtlich Bauqualität und Energieeffizienz erfüllt”, freute sich Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser (ÖVP).

Abweichungen zu Bundesrichtlinien

Rüdisser (ÖVP) führte mehrere Beispiele zu Abweichungen gegenüber den OIB-Richtlinien an. So verbleibt unter anderem in Vorarlberg die Raumhöhe bei Wohnungen auch in Zukunft bei 2,40 Meter (OIB: 2,50 Meter). Ebenfalls, ohne besondere Erschwernisse, möglich ist die Errichtung von Holz-Gebäuden mit bis zu sechs Geschoßen, weil die Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten (OIB) auf 60 Minuten runtergesetzt wurde. Das wird nicht nur in Vorarlberg so gehandhabt sondern auch in Tirol, Salzburg und der Steiermark.

Leistbares Bauen und Wohnen ermöglichen

Bei Tiefgaragen mit einer Größe von maximal 350 m² und 10 bis 15 Abstellplätzen entfällt die Notwendigkeit einer mechanischen Lüftung, wenn eine ausreichende Querlüftung durch Luftzug gegeben ist. Das erspare dem Bauherren Investitionskosten von etwa € 25.000 bis € 30.000, rechnete der zuständige Landesrat vor. Auch nannte Rüdisser etwa Erleichterungen beim Bau von Wintergärten oder beim Schutz vor sommerlicher Überwärmung. Des Weiteren entfalle künftig der Energieausweis bei Produktionsstätten.

VP-Landtagsklub begrüßt kostendämpfende Vereinfachungen

Auch der Wohnbausprecher der ÖVP im Vorarlberger Landtag, Albert Hofer, begrüßt die Initiative: “Der heutige Beschluss der Vorarlberger Landesregierung für eine neue Bautechnikverordnung ist ein notwendiger Schritt in Richtung Deregulierung. Damit verbunden sind neue Chancen beim Thema leistbares Wohnen, da mit der neuen Regelung eine Reihe von Vereinfachungen und Erleichterungen, die auch kostendämpfend wirken, geschaffen werden.”