Steuerreform 2015/2016 Grunderwerbsteuergesetz
Die Grunderwerbsteuer bei Immobilien-Übertragungen innerhalb der Familie betrug bis Ende 2015 2 % vom sogenannten dreifachen Einheitswert, der die Bemessungsgrundlage bildete. Dabei wurde nicht unterschieden, ob die Immobilie verkauft, verschenkt oder vererbt wurde. Seit 1. Jänner 2016 wird für Übertragungen von Immobilien innerhalb der Familie anstelle des dreifachen Einheitswertes der in den meisten Fällen […]
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