Schlagwort: Immobilienertragssteuer NEU ab 2016

Immobilienertragssteuer NEU ab 2016

Allgemein Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken ab dem Jahr 2016 unterliegen einem Steuersatz von 30 % (ab dem 1. April 2012 bis inklusive 2015: 25 %) und wirken nicht progressionserhöhend für das Resteinkommen. Werden die anderen laufenden Einkünfte der Steuerpflichtigen/des Steuerpflichtigen niedriger als durchschnittlich mit 30 % (ab dem Jahr 2016; vorher 25 %) […]

Weiterlesen